| Der deutsche Zollverein und der Hamburger FreihafenAnfang des 19. Jahrhunderts bot das Zollwesen in Deutschland ein Bild äußerster Zerrissenheit. Im Jahr 1819 kam es in Frankfurt zur Gründung des Allgemeinen Deutschen Handels- und Gewerbevereins. Maßgeblich daran beteiligt war Friedrich List, ein Freund Heinrich Heines und Robert und Clara Schumanns. In einer Bittschrift dieses Vereins vom 14. April 1819 an die damalige Bundesversammlung klagte er: „38 Zoll- und Mauthlinien in Deutschland lähmen den Verkehr im Innern und bringen ungefähr dieselbe Wirkung hervor, wie wenn jedes Glied des menschlichen Körpers unterbunden wird, damit das Blut ja nicht in ein anderes überfließe. Um von Hamburg nach Österreich, von Berlin in die Schweiz zu handeln, hat man 10 Staaten zu durchreisen, 10 Zoll- und Mauthordnungen zu studieren, 10mal Durchgangszoll zu bezahlen.“ 1834 aber noch ging der Hamburger Senat wie so oft vorher schon seinen persönlichen Interessen nach und verschloss sich bis 1888 der Schaffung eines deutschen Staates mit einheitlichem Binnenmarkt und Steuersystem, über 50 wertvolle Jahre also. Bei der Reichsgründung 1871 hatte man sich noch das Recht vorbehalten so lange Zollausland zu bleiben, bis Hamburg selbst den Antrag zu einer Statusänderung stellen würde. So war Hamburg dann nach zähen Verhandlungen erst im Jahre 1888 bereit, dem Zollverein beizutreten, nachdem es sich 1883 rechtlich den Freihafen gesichert hatte. Der Freihafen sollte Zollauschlussgebiet bleiben und man erstritt als Ausgleich 40 Mio. Goldmark. Davon wurden dann Hafenanlagen und vor allem die Speicherstadt gebaut. Eine exportorientierte „Freihafenindustrie“ war ja schon vorhanden; ihr wurde das Privileg der zoll- und steuerfreien Be- und Verarbeitung einschließlich des Ge- und Verbrauchs von Drittlandwaren zugestanden. In dem am 15. Oktober 1988 eröffneten Freihafen durfte nicht gewohnt werden, nur gearbeitet, der Schiffbau, der Maschinenbau, Mineralölraffination und Kupferverhüttung, Gaswerke, Spritbrennereien und Reismühlen sowie Umschlag und Lagerung vom günstigen Status eines Zollausschlussgebietes nahmen ihren Aufschwung. Das änderte sich erst 1910. Da wurde der Freihafen um den Waltershofer Teil erweitert, dieser Teil erhielt aber kein Industrieprivileg. Der Freihafen war durch einen hohen Zaun und Zollkontrollen gesichert. 1969 untersagte dann die EWG den Ge- und Verbrauch unverzollter Waren. Be- und Verarbeitung aber nach wie vor zollfrei. Man sah wettbewerbsrechtliche Bedenken. In den folgenden Jahren nahmen dann Auflagen zu bis mit dem 1994 endgültig vollzogenen Übergang des deutschen Zollrechtes in das Europäische Zollrecht. Das Gebiet war jetzt nicht mehr Zollausland, sondern Teil des Zollgebietes der Europäischen Union. Inzwischen ist die Europäische Union auf um die 30 Mitgliedsstaaten gewachsen und ein Europäischer Binnenmarkt weitgehend verwirklicht, deshalb dominiert auch der Anteil von EU-Waren am Hafenumschlag. Der weltweite Abbau von Zöllen im Rahmen von GATT und WTO und möglichen weiteren Handelsabkommen haben dazu geführt, dass der Einfuhrzollsatz zur Gründungszeit des Freihafens um 1883 im Durchschnitt noch 30 Prozent vom Warenwert betrug. Heute liegt er im Schnitt um die 3 Prozent. Und gewohnt werden darf jetzt hier auch wieder, ein ganz neuer Staddteil entsteht. |
| ||